Zum Inhalt springen

Stoppt die Polizeigewalt

Am Montag, den 2. Mai 2022, starb ein 47-Jähriger Mann in Folge eines Polizeieinsatzes am Mannheimer Marktplatz, in einem migrantischen Viertel der Stadt. Ein Arzt des Zentralinstituts für seelische Gesundheit hatte die Polizei gerufen, die den Betroffenen in der Innenstadt auffand, ihn überwältigte, mit Pfefferspray besprühte, ihn am Boden fixierte und auf extrem brutale Art und Weise auf seinen Kopf einschlug.

Aufgrund dieses Vorfalles – welcher nur einer von Vielen ist – hat sich aus der ISK heraus eine Arbeitsgruppe gegründet, die speziell zum Thema Polizeigewalt arbeitet und sich zur Aufgabe gemacht hat, die Bevölkerung über diese Form der strukturellen Gewalt aufzuklären und konstant das Aufkommen von Polizeigewalt zu dokumentieren.

Wandzeitung

Was geschah am 2. Mai hier in Mannheim?

Ein Arzt des Zentralinstituts für seelische Gesundheit rief die Polizei, ein Patient habe die ambulante Praxis verlassen, er sei eine Gefahr für sich selbst und benötige Hilfe. Die Beamten griffen den Mann wenig später in der Mannheimer Innenstadt auf. Ein Video zeigt, wie dem Mann ohne erkennbaren Grund Pfefferspray ins Gesicht gesprüht wird und er dann anschließend langsamen Schrittes flüchtet. (1)

Das zweite Video zeigt, wie zwei Polizeibeamte auf dem Rücken des am Boden liegenden Mannes sitzen und ihm mehrmals ins Gesicht schlagen. Kurze Zeit später liegt der Mann bewusstlos in seinem Blut. Es heißt er sei anschließend im Krankenhaus gestorben. Die vorläufige Obduktion ergab, dass die Todesursache eine Herzschwäche gewesen sei. (2)

Die Wahrheit ist jedoch komplexer: der Mann kam zu Tode, weil die Polizisten die Reaktionen des psychisch kranken Menschen falsch deuteten und weil der Mann an einer Herzschwäche litt. Das Pfefferspray und die Schläge ins Gesicht haben sicherlich auch ihren Teil dazu beigetragen.

Doch das war kein Einzelfall.

Erst im Mai 2020 ereignete sich am Plankenkopf ein Fall von Polizeigewalt gegen einen Jugendlichen. In dem Video sieht man wie ein Polizist einen Jugendlichen urplötzlich brachial zu Boden bringt, auf ihm kniet und einen Passanten als “Spasti” bezeichnet. Und wieder geschah dies ohne physische Einwirkung des Betroffenen und mit fragwürdiger Begründung, die im Video selbst weder zu sehen noch zu erahnen ist. Das Video kann man sich auf youtube anschauen. (3)

Diese beiden Beispiele zeigen sehr deutlich, wie wichtig es ist, Polizeieinsätze zu dokumentieren und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Sie sind aber leider nur die Spitze des Eisberges, denn nicht von jedem Vorfall gibt es Videomaterial und nicht jeder Fall schafft es in die Medien. 

Wieso passiert das alles und wieso sind das keine Zufälle?

Die Polizei wird in Notsituationen und Ausnahmezuständen gerufen, gerade psychische Ausnahmezustände in der Menschen fremd- oder eigengefährdendes Verhalten androhen oder zeigen sind davon ein wichtiger Aspekt. Doch für genau solche Situationen sind Polizist*innen nicht geschult.

In Baden Württemberg wurde 2017 und 2019 das Polizeigesetz verschäft. Es ging vor allem um die Nutzung von Body Cams und die Aufnahme von Bild und Ton durch die Polizei. Diese Verschärfung ermöglicht es ihr, Body Cams in Wohnungen und Geschäftsraumen einzusetzen und auch die grundlegende Videoüberwachung im öffentlichen Raum auszuweiten. Am 02. Mai waren jedoch die Body Cams der Polizeibeamten ausgeschaltet – hier zeigt sich, dass diese nur dem Selbstzweck der Polizei dienen und eben nicht der „generellen öffentlichen Sicherheit“. (4)

Aus einer Studie der Forensischen Psychiatrie, Psychologie und Kriminologie geht folgendes hervor: “Für mehr als die Hälfte der befragten Polizeibediensteten (56,7 %) stellen Reaktionsweisen wie beruhigen, empathisch sein, Kommunikation, ruhig bleiben sowie Vertrauen aufbauen im direkten polizeilichen Kontakt zu psychisch erkrankten Menschen eine Herausforderung dar.” Die Studie arbeitet auch Lösungsansätze heraus, wie beispielsweise engere Zusammenarbeit mit in diesem Bereich ausgebildeten Berufsgruppen wie der Psychologie und Psychiatrie. (5)

Doch wie groß ist das Interesse der Politik genau solche Dinge zu finanzieren? Wenig überraschend wird die Polizei zwar stetig aufgerüstet, doch nicht im Bereich der Ausbildung und Schulung, sondern im militärischen. 2,4 Millionen Euro hat Bayern für ganze zwei „Anti-Terror-Geländewägen“ ausgegeben. (6) Die 100 Milliarden für die Bundeswehr sprechen hier ebenfalls eine klare Sprache. Von besserer Ausbildung und Fortbildungsmöglichkeiten, die verpflichtend und nicht nur freiwillig sind, ist hingegen nirgends die Rede, bzw. diese Zahlen sind komplett intransparent. (7)

Warum hat die Polizei bei einer Anzeige gegen sie kaum was zu befürchten?

Aus einer Studie der Uni Bochum zu „Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamte“ geht hervor, dass die Staatsanwaltschaften jährlich mehr als 2000 Strafverfahren gegen mehr als 4000 Polizist*innen erledigen. Das Dunkelfeld hingegen ist mindestens fünf mal so groß. In nur 6% der Fälle wird überhaupt Anklage erhoben, 86% der Fälle werden eingestellt und die restlichen 8% wissen gar nicht, wie das Ermittlungsverfahren ausgegangen ist. (8)

Falls dann mal ein Fall vor Gericht landet, steht es Aussage gegen Aussage und die meisten Richter*innen glauben den Polizist*innen. Nicht zuletzt riskiert man durch eine Anzeige oft eine Gegenanzeige. (9) Vorausgesetzt man kann die Person identifizieren, denn die fehlende Kennzeichnungspflicht der Polizei erschwert das oftmals.

Ein weiteres Problem ist, dass es keine unabhängige Beschwerdestelle oder Kontrollinstanz der Polizei gibt. Denn wenn intern gegen Kolleg*innen ermittelt wird, kann man sich denken, was dabei rauskommt. “Bereits 1996 bei einer Anhörung in Hamburg hatte ich darauf hingewiesen, dass die „Mauer des Schweigens“ oftmals das Ergebnis einer langjährigen verfehlten Personalpolitik und Personalführung innerhalb der Polizei ist“, so Thomas Feltes, Polizeiwissenschaftler und Jurist. (10)

„Seit fast zwei Jahrzehnten empfehlen internationale Menschenrechtsgremien Deutschland die Einrichtung von unabhängigen Stellen zur Untersuchung von Beschwerden gegen mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen durch Angehörige der Polizei, wie es sie in zahlreichen anderen Staaten schon länger gibt.“ , so zu lesen in einer wissenschaftlichen Arbeit des Deutschen Instituts für Menschenrechte. (11)

Was kann ich selbst tun als Zeug*in von Polizeigewalt?

– Betroffene Person(en) ansprechen und Hilfe anbieten; im Anschluss Kontaktdaten austauschen, um weitere Schritte zu besprechen -> nicht ungefragt Anzeige erstatten, das könnte die Situation für die Betroffene(n) noch verschlimmern!

– Dazu raten ein ärztliches Attest zu möglichen Verletzungen einzuholen

– Andere Passant*innen auf die Situation aufmerksam machen

– Es ist außerdem wichtig, sich alles so detailliert wie möglich aufzuschreiben. (Unter (12) in den Quellen ist ein Merkblatt von amnesty international)

– Nicht zuletzt: filmen und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen!

Was tun?

Wie viele andere Organisationen fordern auch wir eine unabhängige Beschwerdestelle sowie Untersuchungskommission – nicht nur für den 2. Mai in Mannheim, sondern bundesweit und als ständige Institution. Das ist der erste wichtige Schritt, um Gerechtigkeit für Betroffene zu erkämpfen.

Die Lösung des Problems ist es doch letztendlich nicht; zwar kann die Polizei dadurch besser kontrolliert werden, an dem strukturellen Problem ändert sich aber erstmal nichts. Solange sich nichts an dem Verständnis von Gewaltausübung durch die Polizei ändert, wird es immer wieder zu unnötiger Polizeigewalt kommen.

Unsere Aufgabe als Gesellschaft ist es, genau hinzuschauen und solidarisch mit den Betroffenen zu sein, weil es wirklich uns alle treffen kann.

Quellen:

(1) https://taz.de/Mutmassliche-Polizeigewalt-in-Mannheim/!5852250&s=polizeigewalt/

(2) https://www.akweb.de/politik/tod-durch-polizeigewalt-in-mannheim/

(3) https://kommunalinfo-mannheim.de/2020/05/12/zusammenstoesse-von-polizei-und-jugendlichen-am-plankenkopf-zwei-perspektiven-auf-einen-konflikt/

(4) https://www.imi-online.de/2020/04/14/baden-wuerttemberg-verschaerfung-des-polizeigesetzes-waehrend-corona-krise/

(5) https://link.springer.com/article/10.1007/s11757-021-00670-z

(6) https://taz.de/Polizei-schafft-gepanzerte-Wagen-an/!5788943/

(7) https://www.heise.de/news/Bundeshaushalt-Deutlich-mehr-Geld-fuer-Polizei-und-Geheimdienste-4988155.html

(8)  https://kviapol.rub.de/images/pdf/KviAPol_Zwischenbericht.pdf S. 82

(9)  https://www.sueddeutsche.de/bayern/prozess-in-landshut-rausschmiss-mit-folgen-1.1873541

(10) https://thomasfeltes.de/pdf/veroeffentlichungen/2014_Feltes_Strafverteidigertag_Oktober_2013.pdf S. 9 und 10

(11) https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/Unabhaengige_Polizei_Beschwerdestellen.pdf

(12) https://amnesty-polizei.de/merkblatt-fuer-opfer-rechtswidriger-gewalt/

Grafik:

https://de.statista.com/infografik/24691/anzahl-der-erledigten-ermittlungsverfahren-strafverfahren-gegen-polizeibedienstete/